KI- & Inhaltsrichtlinie
Version: 2026-10-01Gültig ab: Zuletzt aktualisiert:
Entwurf – in rechtlicher Prüfung
Dieser Text wird noch anwaltlich geprüft. Die endgültige Fassung kann abweichen; über wesentliche Änderungen informieren wir dich vorab und bitten dich um erneute Zustimmung.
Wie Sayweek mit künstlicher Intelligenz schreibt, was an die Modelle geht, wer für veröffentlichte Inhalte verantwortlich ist und wann Inhalte als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen.
1. Welche KI-Modelle wir nutzen
- Claude (Anthropic) – in jedem Arbeitsbereich: Posts und Ideen schreiben, umschreiben, Zusammenfassungen, Stilregeln ableiten, der Website-Chat.
- OpenAI (optional): Sprachnotizen in Text umwandeln (gpt-4o-mini-transcribe), Bildgenerierung, alternative Ideenvorschläge (ChatGPT).
- Google Gemini (optional): Transkription von Sprachnotizen, wenn OpenAI nicht genutzt wird, Bildgenerierung, alternative Ideenvorschläge.
2. Was an die KI geht
Nur, was eine Anfrage braucht: deine Markenbeschreibung und -regeln, der Kanal, das Thema, Auszüge deiner früheren Posts, deine Sprachnotiz und – wenn verbunden – kurze, vorgefilterte Auszüge aus Kalender, E-Mails und CRM. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Beträge und Vertragsdetails werden nach Möglichkeit vorher maskiert. Passwörter, Token und Zahlungsdaten werden nie übermittelt.
Anbieter und Standorte: Unterauftragsverarbeiter.
3. Kein Training mit deinen Daten
Nach ihren API-Bedingungen trainieren Anthropic, OpenAI und Google ihre Modelle nicht mit Daten, die über ihre kostenpflichtigen APIs eingehen. Auch wir trainieren mit deinen Daten kein allgemeines Modell und geben sie nie an andere Kunden weiter.
4. Deine Stimme und dein Stil
Sayweek lernt aus deinen eigenen Posts, den Markenregeln, die du ausfüllst, und daraus, wie du Entwürfe umschreibst: Daraus entstehen kurze, lesbare Stilregeln (z. B. „kürzere Sätze“, „die Zahl in die erste Zeile“), denen spätere Entwürfe folgen. Sie existieren nur in deinem Arbeitsbereich; du kannst sie jederzeit in den Markeneinstellungen ansehen und löschen. Kein anderer Kunde sieht sie, und sie werden nicht zum Training von Modellen genutzt.
5. Menschliche Freigabe – du veröffentlichst
Sayweek veröffentlicht nichts ohne deine Freigabe: Jeder Post kommt als Entwurf und geht erst raus, wenn du (oder ein berechtigtes Teammitglied) ihn freigibst. Die verpflichtende menschliche Freigabe ist standardmäßig an und lässt sich sperren; eine zweistufige Freigabe lässt sich ebenfalls einschalten. Zu jedem Post gibt es ein Herkunftsprotokoll (was die KI geschrieben hat, wie viel ein Mensch geändert hat, wer wann freigegeben hat – ohne Prompts zu speichern), aus dem sich ein Compliance-Bericht herunterladen lässt.
Für veröffentlichte Inhalte – ihre Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, die nötigen Rechte und Kennzeichnungen – bist du als Kunde verantwortlich. Sayweek ist ein Werkzeug, das dir hilft, deine Posts zu schreiben und zu planen; siehe die AGB.
6. KI kann sich irren
Sprachmodelle formulieren überzeugend, können sich aber irren: Sie erfinden mitunter Fakten, Zahlen, Zitate, Quellen oder Ereignisse („Halluzination“) und verstehen den Kontext falsch. Wo Sayweek eine prüfenswerte Aussage erkennt, nennt es sie neben dem Entwurf; prüf trotzdem vor dem Veröffentlichen jede Tatsache, jeden Namen, jede Zahl und jedes Versprechen, besonders bei rechtlichen, gesundheitlichen, finanziellen oder Preisfragen.
7. KI-Inhalte kennzeichnen (EU AI Act, Art. 50)
- Deepfakes: Zeigt ein mit KI erzeugtes oder verändertes Bild, Audio oder Video reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so, dass es echt wirken kann, musst du beim Veröffentlichen offenlegen, dass es künstlich erzeugt oder verändert wurde.
- Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse: Veröffentlichst du einen mit KI erzeugten Text, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, musst du offenlegen, dass er mit KI erzeugt wurde – es sei denn, ein Mensch hat ihn geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. In Sayweek gibt ein Mensch jeden Post frei, die Verantwortung liegt aber bei dir.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung: In Sayweek erzeugte Bilder erhalten eine maschinenlesbare Kennzeichnung (IPTC „trainedAlgorithmicMedia“, XMP-Metadaten). Das ist kein signiertes C2PA-Zertifikat, und manche Plattformen entfernen es beim Hochladen; entferne es bitte nicht selbst. [ob die IPTC/XMP-Kennzeichnung für Art. 50 Abs. 2 genügt oder C2PA / ein Wasserzeichen nötig ist; ob Sayweek nach Art. 50 Anbieter oder Betreiber ist]
8. Die Regeln der Plattformen
Die Plattformen haben eigene Regeln zur KI-Kennzeichnung, die strenger sein können als das Gesetz:
- Meta (Facebook, Instagram): Realistische, mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Audios müssen offengelegt werden; Meta kann dem Post ein „KI-Info“-Label hinzufügen.
- TikTok: Realistische KI-Inhalte müssen mit dem Label „KI-generiert“ veröffentlicht werden.
- YouTube: Beim Hochladen musst du angeben, ob das Video realistische veränderte oder synthetische Inhalte enthält.
- LinkedIn: kann bei Bildern und Videos mit C2PA-Nachweis deren Herkunft anzeigen.
In Sayweek kannst du die KI-Kennzeichnung pro Marke und Kanal einschalten: ein kurzes Label („KI-unterstützt“), den Hashtag #AIassisted oder – wo die API der Plattform es unterstützt (TikTok, YouTube) – das eigene KI-Label der Plattform. Die Kennzeichnung kommt nur in den gesendeten Text; passt sie nicht, wandert sie in den ersten Kommentar, wird gekürzt oder entfällt (das wird protokolliert). Welche Regel für deine Inhalte gilt, entscheidest du; wo Sayweek das Plattform-Label nicht setzen kann, ergänze es nach dem Veröffentlichen auf der Plattform.
9. Verbotene Nutzung
Die KI-Funktionen darfst du nicht nutzen, um zu täuschen, reale Personen ohne deren Einwilligung nachzuahmen, für ungekennzeichnete Deepfakes, Hass, Belästigung, Spam, Verletzung der Rechte anderer, Wahlmanipulation oder sonst etwas Rechtswidriges. Die vollständige Liste: Nutzungsrichtlinie.
10. Erzeugte Bilder und Rechte
Nach den Bedingungen der Anbieter darfst du die für dich erzeugten Bilder nutzen, Sayweek gewährleistet aber nicht, dass ein Bild keinem geschützten Werk, keiner Marke und keiner realen Person ähnelt. Lass keine Bilder realer, erkennbarer Personen, fremder Marken oder urheberrechtlich geschützter Figuren erzeugen, und sieh dir vor dem Veröffentlichen an, was ein Bild zeigt. Lädst du eigene Fotos hoch, sicherst du zu, dass du sie nutzen darfst. Rechtsverletzende Inhalte meldest du hier: Urheberrecht.
11. Fragen oder Probleme
Schlägt die KI falsche, beleidigende oder gefährliche Inhalte vor, schreib uns: hello@sayweek.com. Wie wir mit Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.