Urheberrecht & Takedown
Version: 2026-10-01Gültig ab: Zuletzt aktualisiert:
Entwurf – in rechtlicher Prüfung
Dieser Text wird noch anwaltlich geprüft. Die endgültige Fassung kann abweichen; über wesentliche Änderungen informieren wir dich vorab und bitten dich um erneute Zustimmung.
So meldest du Inhalte, die über Sayweek veröffentlicht wurden oder bei uns liegen und dein Urheberrecht verletzen – und so gehen wir damit um.
1. Wo liegt der Inhalt?
Sayweek ist ein Werkzeug, mit dem unsere Kunden – Unternehmen – ihre eigenen Posts schreiben und planen. Veröffentlichte Posts erscheinen auf den sozialen Plattformen (LinkedIn, Facebook, Instagram, TikTok, YouTube usw.), nicht bei uns. Siehst du dort rechtsverletzende Inhalte, nutze am besten auch das Meldeformular der Plattform: LinkedIn, Meta, TikTok, YouTube.
Kundeninhalte speichern wir an diesen Stellen: in der Mediathek der Kunden (hochgeladene oder erzeugte Bilder und Videos), auf Freigabelinks für deren Kunden (/r/…) und unter den Adressen von Mediendateien, die wir den Plattformen bereitstellen. Dazu kannst du dich an uns wenden.
2. Was deine Meldung enthalten sollte
- deinen Namen und deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) und, wenn du für jemand anderen handelst, dessen Namen;
- die Bezeichnung des verletzten Werks (z. B. Titel oder Link zum Original);
- den genauen Ort des mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalts (URL, Link zum Post oder zum Freigabelink);
- eine hinreichend begründete Erläuterung, warum er rechtsverletzend ist;
- eine Erklärung, dass du in gutem Glauben davon ausgehst, dass die Nutzung nicht erlaubt ist, dass die Angaben richtig sind und dass du zum Handeln berechtigt bist.
3. Wohin du sie schickst
Per E-Mail an hello@sayweek.com mit dem Betreff „Copyright“. Die Meldung und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten nutzen wir zur Bearbeitung und können – wenn nötig – deinen Namen und deine Kontaktdaten an den betroffenen Kunden weitergeben.
4. Was wir mit der Meldung tun
- Wir bestätigen den Eingang und prüfen die Meldung sorgfältig, objektiv und ohne unangemessene Verzögerung.
- Wir leiten die Meldung an den betroffenen Kunden weiter, der für den Inhalt verantwortlich ist.
- Liegt der Inhalt bei uns (Mediathek, Freigabelink, Adresse einer Mediendatei) und ist die Meldung begründet, entfernen oder sperren wir ihn und stoppen einen geplanten Post.
- Über unsere Entscheidung informieren wir dich und den Kunden mit Begründung.
- Einen bereits auf einer Plattform veröffentlichten Post können wir nicht löschen; das kann der Kunde oder die Plattform.
5. Gegendarstellung
Bist du der Kunde und meinst, der Inhalt wurde irrtümlich entfernt oder du darfst ihn nutzen (z. B. mit einer Lizenz), schreib an dieselbe Adresse mit dem betroffenen Inhalt, deiner Begründung und deinen Kontaktdaten. Wir können die Gegendarstellung an den Meldenden weiterleiten und den Inhalt wiederherstellen, wenn sie begründet ist.
6. Wiederholte Verstöße und Missbrauch
Veröffentlicht ein Kunde wiederholt rechtsverletzende Inhalte, können wir sein Konto nach den AGB und der Nutzungsrichtlinie sperren oder kündigen.
Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen schickt, dessen Meldungen bearbeiten wir für eine gewisse Zeit nicht; eine falsche Meldung kann rechtliche Folgen haben.
7. Andere rechtswidrige Inhalte und der Digital Services Act
Andere rechtswidrige Inhalte, die bei uns liegen (z. B. ein Bild, das Persönlichkeitsrechte verletzt oder sonst rechtswidrig ist), kannst du ebenso melden. Soweit Sayweek als Hosting-Dienst gilt, bearbeiten wir Meldungen im Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 des Digital Services Act (DSA). [Anwendbarkeit des DSA (ob Mediathek und Freigabelinks ein Hosting-Dienst sind), Kontaktstelle (Art. 11–12), Begründung gegenüber dem Kunden (Art. 17), gesetzlicher Vertreter in der EU (Art. 13)]